Politik & Wirtschaft

Urteil: Schulmensa verpachten und Umsatzsteuern sparen

Städte und Gemeinden können Umsatzsteuern sparen, indem sie etwa eine Schulmensa verpachten. Sie sind insoweit als Unternehmerinnen anzusehen und können daher die Erstattung sogenannter Vorsteuern verlangen, wie das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg in Stuttgart , am 10. April 2017, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 14 K 2029/13). Im konkreten Fall wollte eine Gemeinde in Baden-Württemberg den Schülern ihres Schulzentrums eine Ganztagsbetreuung anbieten. Hierfür errichtete sie ein neues Gebäude mit Aufenthaltsräumen und einer Schulmensa, bestehend aus Küche, Spülraum und Speiseraum. Die Kosten beliefen sich auf 1,7 Millionen Euro, davon immerhin rund 270.000 Euro Umsatzsteuer. Die Mensa wurde für 390 Euro monatlich verpachtet.

Quelle: www.juragentur.de