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Höchstgrenze für Schulessen in Potsdam

Die Landeshauptstadt Potsdam deckelt die Kosten für das Mittagessen an Potsdamer Schulen ab dem 1. September bei 3,90 Euro pro Mittagessen. Damit gilt an allen Potsdamer Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Potsdam eine verbindliche Höchstgrenze von 3,90 Euro pro Mittagessen. Die zeitliche Festlegung ist das Ergebnis umfangreicher Abstimmungen mit den jeweiligen Essensversorgern der Schulen. Im Haushalt der Stadt sind für dieses Jahr 850.000 Euro und im kommenden Jahr 1,7 Millionen Euro eingeplant, um das Mittagessen für Schülerinnen und Schüler bei 3,90 Euro Eigenanteil begrenzen zu können.

Die Stadtverwaltung setzt damit kurzfristig den im Juni 2023 beschlossenen Auftrag der Stadtverordnetenversammlung um, eine Obergrenze bei den Kosten für das Mittagessen der Potsdamer Schülerinnen und Schüler einzuführen. Der Preisdeckel gilt für alle allgemeinbildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Potsdam. Die Eltern müssen nicht aktiv werden, da die Umstellung von den Essensanbietern vorgenommen wird.

„Der Preisdeckel wird viele Eltern finanziell entlasten und ich hoffe, dass viele Eltern es auch zum Anlass nehmen, ihre Kinder wieder zum Mittagessen in der Schule anzumelden. Wer dennoch Sorge hat, sich die Kosten nicht leisten zu können, kann über städtische Angebote, wie Bildung und Teilhabe oder die Härtefallregelung weitere Unterstützung erhalten“, so Oberbürgermeister Mike Schubert.

Die Landeshauptstadt Potsdam sichert grundsätzlich allen schulpflichtigen Kindern ein warmes Mittagessen zu, wenn alle Unterlagen (Härtefallerklärung und Anmeldung beim Caterer) vorliegen. Bei Einreichung der Unterlagen bis Donnerstag der jeweiligen Woche kann das Kind ab dem folgenden Montag an der Schulspeisung teilnehmen.