News

19 Prozent Mehrwertsteuer ab 2024 und ihre Auswirkungen aufs Kita- & Schulessen

Für eine optimale und bezahlbare Verpflegung in Kitas und Schulen ist die reduzierte Mehrwertsteuer aus Sicht des Dehoga und auch des VDSKC sehr wichtig und eine Erhöhung von den aktuellen 7 Prozent auf 19 Prozent hätte fatale Folgen. Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der GV war in der Corona-Pandemie bundesweit von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden. Wegen der Energiekrise wurde die Regelung bis Ende 2023 verlängert. Zahlreiche Betriebe und Verbände fordern nun die Beibehaltung des gesenkten Steuersatzes auch für das Jahr 2024. Sie befürchten, dass Betriebe schließen müssen, wenn der Steuersatz wieder höher ist. Die Stadt Hannover teilt diese Bedenken aus Sicht des Schulträgers nicht, da der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent nur unter bestimmten Bedingungen für Schulessen fällig wird. Auch der Niedersächsische Städtetag erklärte, dass der höhere Satz in Kitas und Schulen nur fällig wird, wenn mit der Lieferung auch Dienstleistungen wie die Essensausgabe oder die Geschirrreinigung verbunden sei. Der Niedersächsische Städtetages, Kirsten Hendricks, warnt aber auch, da eine gesenkte Mehrwertsteuer habe Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte. Sollte der niedrigere Steuersatz beibehalten werden, bräuchten die Kommunen einen Ausgleich. Ihr zufolge bezuschussen viele Städte und Gemeinden das Schul- und Kita-Essen, um die Preise zugunsten der Eltern im Rahmen zu halten. (nach dpa)

DEHOGA dazu:

Wir wollen, dass das Essen in der Kita und Schule gesund und finanzierbar bleibt. Damit unsere Kinder auch hier lernen können, was gute Ernährung bedeutet – unabhängig vom sozialen und finanziellen Background. Denn: Das gemeinsame Essen in Schule oder Kita ist so viel mehr als pure Nahrungsaufnahme. Hier wird der Grundstein gelegt für das spätere Essverhalten. 7% Mehrwertsteuer geben den Anbietern mehr finanzielle Möglichkeiten für den Kauf frischer, regionaler wie ökologisch erzeugter Lebensmittel. Eine Steuererhöhung auf 19% steht im krassen Widerspruch zu den Zielen der Ernährungsstrategie der Bundesregierung. Schulen und Kitas, Eltern und Kinder wie auch die Kita- und Schulverpfleger benötigen jetzt dringend Planungssicherheit. 7% müssen bleiben, damit die Ernährung unserer Kinder gesund und bezahlbar ist.“

DNSV: Kostenfreie tägliche warme Mahlzeit für alle Schülerinnen und Schüler – Kindergrundrecht!