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Kindergrundsicherung – leider kein Mut der Koalition im Kampf gegen Armut

Die Kindergrundsicherung soll in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten werden, doch der geplante Start zu Jahresbeginn 2025 ist laut Arbeitsagentur nicht zu schaffen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hält den Zeitplan der Bundesregierung für die Einführung der Kindergrundsicherung für illusorisch. Die Behörde schließe ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2025 kategorisch aus und schlage eine schrittweise Einführung ab Juli 2025 vor, zitierte die Rheinische Post am Mittwoch aus einer Stellungnahme der BA für die Expertenanhörung zur Kindergrundsicherung im Bundestag am kommenden Montag. Familienministerin Paus geht davon aus, dass es zu Beginn des Jahres 2025 nur teilweise starten werde. Ziel sei es, dass mindestens 80 Prozent der Berechtigten ihre Leistungen erhalten. „Das wird dann rund sechs Milliarden Euro kosten, Preissteigerungen und Kindergelderhöhungen sind da noch nicht mal eingerechnet“, sagte die Ministerin. Die Kindergrundsicherung sollte ausschließlich den alltäglichen Bedarf Minderjähriger abdecken und, anders als geplant, keine speziellen Zuschüsse wie eine Kinderwohnkostenpauschale enthalten, fordert ein aktuelles Gutachten. Im Koalitionsvertrag haben die Parteien der Ampelkoalition die Einführung einer Kindergrundsicherung vereinbart. Wie diese konkret aussehen soll und wann sie kommen wird, ist allerdings bisher noch offen. Die Politik fordert strukturelle Entlastungen für Familien. Hintergrund: jedes fünfte Kind in Deutschland lebt unterhalb der Armutsgrenze. Die Kindergrundsicherung soll die gegenwärtigen Familienleistungen zusammenfassen. Es sollen aber nicht alle gegenwärtigen Leistungen in der Kindergrundsicherung zusammengefasst werden.

Kostenfreie tägliche warme Mahlzeit für alle Schülerinnen und Schüler – Kindergrundrecht