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Schul- und Kitaessen in Prag

Die Schulverpflegung in der Goldenen Stadt Prag basiert auf dem Bildungsgesetz (Nr. 561/2004 Slg., über Vorschul-, Grundschul-, Sekundarschul-, höhere Berufsbildungs- und sonstige Bildung) – insbesondere auf § 122 Materielle Sicherheit und Belohnung für produktive Tätigkeit.  

Die Schulverpflegung wird durch Ernährungsstandards und gesetzliche Vorschriften geregelt (das Schulgesetz, das Gesetz über den Schutz der öffentlichen Gesundheit, über die Gesundheitsdienste und die Bedingungen ihrer Bereitstellung, die Verordnung über die Hygieneanforderungen an die Verpflegung und über die Grundsätze der persönlichen und betrieblichen Hygiene bei epidemiologisch schwerwiegenden Tätigkeiten, die Verordnung über die Anforderungen an Lebensmittel, für die die Werbung zulässig ist und die in Schulen und schulischen Einrichtungen angeboten und verkauft werden dürfen, usw.). Das Magazin SV schaute sich in Prag um und besuchte Kitas und Schulen zum selbigen Thema.

Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der nächsten Ausgabe des Fachmagazin Schulverpflegung.