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SV aktuell: Bedarf an der Lebenswirklichkeit vorbeigeplant

Jedes fünfte Kind in Deutschland lebe in Armut oder ist davon bedroht. Die Bundesregierung will von einem „Neustart der Familienförderung“ ausgehen.  Erst war von 12 Milliarden die Rede, dann von fünf Milliarden, zwischendurch waren es noch „zwei bis sieben Milliarden“. Nun sollen es für die Kindergrundsicherung ab 2025 Mehrausgaben von zunächst etwa 2,4 Milliarden Euro sein. „Man umkreiste den Berg und gebar eine Maus!“ Diese gegenwärtige Ungleichbehandlung von Kindern ist höchst ungerecht. Unserer Gesellschaft sollte jedes Kind gleich viel wert sein – der Staat muss jedem Kind gleiche Chancen gewähren. Dies muss sich in Form einer besseren sozialen Infrastruktur und in materieller Teilhabe der Kinder auswirken. Auf keinen Fall darf ein Scheingefecht zwischen Geld und Bildung geführt werden, da für beides Geld nötig ist. Aktuell beträgt die Höhe des verfassungsrechtlich notwendigen Existenzminimums 573 Euro monatlich. Dieses Existenzminimum muss für alle Kinder als garantiertes Kinderrecht gelten, nicht nur für diejenigen Kinder, deren Eltern Steuern zahlen können. Wissenschaftliche Studien zum Thema gehen je nach Berechnung von 17 bis 26 Milliarden Euro pro Jahr aus, um Kinderarmut effektiv zu beseitigen. 

Fazit: Man lässt sich seine Gesellschaftssicht nicht von der Wirklichkeit kaputtmachen. Probleme, die man nicht sehen will, werden ignoriert. Oder wegerklärt. Die Leidtragenden sind die Kinder, wenn am Ende des Monats Millionen von Kindern trotzdem das Geld für Schulessen und neue Schuhe fehlt! Deshalb: Kostenfreie tägliche warme Mahlzeit für alle Schülerinnen und Schüler – Kindergrundrecht